Die Frage der Altersbeschränkung

Kaufverbot für Energydrinks

Nachdem es in der Vergangenheit schon oft zu Krankheits- und Todesfällen in Bezug mit Energydrinks gekommen ist, wird nun der Ruf nach einer Altersbeschränkung laut. Dieses Verfahren wird langsam und schrittweise eingeleitet. Wie beispielsweise in Deutschland, da dort der Verkauf nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich gemacht werden sollte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schlägt vor, in Zukunft Etiketten auf die Dosen zu drucken, auf denen steht: „für Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen nicht geeignet“. [67] Es wurde bereits in einigen Märkten begonnen, ein Kaufverbot für Kinder unter 16 Jahre zu verhängen, was den Betroffenen jedoch gar nicht gefällt. Doch auch hier sollte immer wieder die Frage danach gestellt, ob es überhaupt tragbar ist, dieses gesundheitsschädliche Getränk, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen. Offiziell gibt es hierzu keine geregelte Altersbeschränkung. Solange die Produzenten die Höchstmenge von Koffein (32 Milligramm pro 100 Milliliter) nicht überschreiten, gibt es bis jetzt noch keine Veranlassung, eine gesetzliche Altersbeschränkung einzuführen. Das bedeutet, dass sich jeder, egal in welcher Altersgruppe er sich befindet, solche Getränke kaufen kann. Jedoch ist es dem Verkäufer der Produkte erlaubt, selbst eine individuelle Altersbeschränkung festzulegen. [68] Die Verbraucherzentrale in Hamburg fordert eine Beschränkung insoweit, dass Jugendliche unter 18 Jahre keine Energydrinks erwerben dürfen. Hintergrund dafür ist der bekannte Todesfall in den Vereinigten Staaten von Amerika, an dem ein kleines 14-jähriges Mädchen aus Maryland nach einem Verzehr zweier Drinks der Marke „Monster“ verstarb. Des Weiteren enthalten diese Getränke dreimal mehr Koffein als in Cola verwendet wird. [69] Dieses Thema ist jedoch nicht nur in Deutschland ein großes Problem, denn es erstreckt sich auch in vielen weiteren Ländern, in denen man sich leider auch nicht auf eine einheitliche Regelung bezüglich des Umgangs mit diesen Getränken einigen kann. In Frankreich gibt es bereits eine Inhaltsstoffbeschränkung. In anderen Ländern, wie in Finnland, Kanada, Norwegen und Dänemark, gibt es ähnliche Beschränkungen und auch regelrechte Verbote für Energydrinks. [70] Der Hersteller der Marke „Red Bull“, äußert sich wie folgt dazu:

„Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Altersbeschränkung für Energydrinks gelten sollte, während Kaffeegetränke die doppelt so viel Koffein enthalten, keinen Beschränkungen unterliegen.“ [71]

Ergebnisse Sucht

Die Seminarfachgruppe stellte fest, dass sehr viele Kinder unter 14 Jahren diese Getränke uneingeschränkt konsumieren und diese teilweise sogar als Getränk in großen Flaschen von ihren Eltern mit in die Schule gegeben werden. In der Umfrage, gaben zwar nur 9 Kinder unter 14 Jahren an Energydrinks täglich oder häufig zu konsumieren, jedoch steigt diese Anzahl drastisch an, bei allgemeinen Beobachtungen der Kinder. [72] Auch der Betroffene Herr C. (Name aus Datenschutzgründen geändert), welcher diesbezüglich interviewt wurde, äußerte sich zu diesem Thema dahingehend, dass man aufpassen sollte, dass Kinder im Kleinkindalter diese Getränke nicht in großen Mengen zu sich nehmen. Einem gesetzlichen Verbot steht er jedoch ablehnend gegenüber, da diese Getränke für ihn nicht als hochgradig gefährlich eingeschätzt werden. [73]

Die momentane Situation sieht so aus, dass sich die verschiedenen genannten Institute nicht auf eine einheitliche Handlungsweise einigen können. Sie haben festgestellt, dass der Konsum von Energydrinks gesundheitsschädigend ist und im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen kann. Auch wird ein Trend verzeichnet, dass sich die Konsumenten strikt dagegen wehren und einheitlich, egal welcher Altersgruppe sie angehören sagen, dass man auf keinen Fall eine Altersbeschränkung braucht. Dies ist vermutlich auf die lückenhaften Kenntnisse bezüglich der Gesundheitsschädigung dieser Drinks zurückzuführen.

Altersbegrenzung Verkauf Studie